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Auch im Internet:
Und das Recht greift doch

Klaus Parker*

Reicht das vorhandene Instrumentarium des Rechts aus, um rechtsextremistische Straftaten aufzudecken und zu verfolgen? Die rasante technische Entwicklung, insbesondere im Bereich der so genanten Neuen Medien, hat diese Frage aufgeworfen. Dieser Beitrag zeigt, wie sich die Rechtsprechung den Problemen dieser technischen Entwicklung gestellt hat und weiterhin stellt.

Mit dem Bereich der Neuen Medien wird gemeinhin das Internet gemeint. Diese Technologie entstand in den USA aus der militärischen Notwendigkeit, eine Kommunikationsstruktur zu schaffen, die auch bei Ausfall wesentlicher Knotenrechner funktionsfähig blieb. Das in den sechziger Jahren entwickelte ARPA-Net trug dem Rechnung, indem es ohne Zentrale auskam. Die Rechner wurden vielfältig miteinander vernetzt. Die Software-Protokolle sorgten dafür, dass sich die einzelnen Datenpakete den Weg zum Zielrechner "selbst suchen". Ist eine Leitung oder ein Knotenrechner ausgefallen, erfolgt die Übermittlung über einen alternativen Weg.

Nach Freigabe des inzwischen als Internet bezeichneten ARPA-Netzes für den zivilen Bereich erfolgte eine rasante Verbreitung, zunächst im universitären Bereich. Anfang der neunziger Jahre hat die Entwicklung einer grafischen Benutzeroberfläche, Browser genannt, die Bedienung wesentlich vereinfacht. Die Einbindung von Binär-Dateien in die so genannten Web-Seiten wurde möglich. Noch entscheidender ist die Möglichkeit, mittels Verweis-Befehlen, so genannten Hyperlinks, auf beliebige andere Web-Seiten zu verweisen und sie darzustellen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welchem Rechner sich diese Verweis-Seiten befinden. Somit gibt es für das Internet auch keine nationalen Grenzen. Der Bereich der nationalen Rechtsordnungen wird überschritten.

Dies ist insofern von Bedeutung, als selbstverständlich jede Nation ihre Rechtsordnung nach ihren konkreten geschichtlichen Erfahrungen ausgestaltet. Ein Beispiel: Die Symbolik des Hakenkreuzes ist in Europa eindeutig. Es ist ein Kennzeichen des NS-Regimes. Die europäische und insbesondere deutsche Geschichte hat dazu geführt, dass die Swastika, das Hakenkreuz, nicht in anderem Kontext gesehen werden kann. In anderen Kulturen, insbesondere in Asien, ist das anders. Dort gilt die Swastika seit sehr langer Zeit als Glückssymbol und wird auch nur in diesem Kontext verwendet. Daher gibt es in diesen Ländern kein Verbot dieses Symbols. In Deutschland dagegen ist die Verwendung als Kennzeichen des NS-Regimes aus gutem Grund gemäß § 86 a Strafgesetzbuch untersagt, sofern die Verwendung nicht zu Dokumentationszwecken, im Rahmen der Kunst oder sonstigen anerkannten Zwecken erfolgt. Als sonstiger von der Rechtsprechung anerkannter Zweck gilt auch die Religionsausübung, so dass die asiatische Religionsgemeinschaft Falun Dafa auch auf ihrer deutschen Web-Seite die Swastika verwenden darf.

Vor dem Hintergrund der notwendigerweise unterschiedlichen Rechtsordnungen erscheint die vielfach geforderte internationale Rechtsangleichung nicht durchführbar.

Aus einem Beitrag in
Stephan Braun, Daniel Hörsch (Hrsg.):
Rechte Netzwerke - eine Gefahr

VS Verlag für Sozialwissenschaften 2004
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Rezensionen:

Rechte Netzwerke:
Eine Gefahr

Viele Bücher, die das Thema Rechtsextremismus behandeln, gehen ausführlich auf die von diesem ausgehenden Gefahren ein, bieten jedoch keine Gegenstrategien an...

"Neue Rechte":
Rechte Netzwerke - eine Gefahr
Neben fortwährender Angriffe auf eine angeblich zu brechende Hegemonie der 68er bzw. der Linken generell, präsentiert man sich als Nonkonformist, Tabubrecher oder Rebell gegen Denkverbote...
   

(2) Vgl. dazu den Beitrag von Andrea Livnat und David Gall in diesem Band

*) Autoren und Herausgeber

Braun, Stephan
, geb. 1959. Studium der Politikwissenschaften, Theologie und Pädagogik. Journalist, Beiträge unter anderem für die Agenturen epd und dpa, für Tages- und Wochenzeitungen, Fachzeitschriften und den Hörfunk. Seit 1996 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg, Schwerpunkte: Jugend und Bildung, Extremismus und Verfassungsschutz. Sprecher der SPD-Fraktion für Fragen des Verfassungsschutzes und des Extremismus, Vorsitzender des Gremiums nach Artikel 10 Grundgesetz. Herausgeber des Buches "Der Jugend eine Chance. Perspektiven, Forderungen, Modelle", Stuttgart 1999. Autor in: Elisabeth Gropper, Hans-Michael Zimmermann (Hrsg.): "Zuwanderung, Zugehörigkeit und Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche", Stuttgart 2000.

Gall, David, geb. 1956, Studium der Pharmazie in Jerusalem, seit 1989 in Deutschland, Fortbildung in medizinischer Informatik. 1995 Gründung von haGalil onLine. Seitdem ist David Gall Herausgeber des Internetmagazins, leistet Beratungen zu Antisemitismus, Antizionismus und "Rechts-extremismus im Internet" und hält Vorträge und Fortbildungen zum Thema.

Hörsch, Daniel, M.A., geb. 1974. Studium der Zeitgeschichte, Soziologie, Rhetorik und Philosophie. Autor bei IDGR.

Livnat, Andrea, geb. 1974, studierte Geschichte, Politikwissenschaft und Judaistik an der Universität München und schreibt derzeit an ihrer Promotion. Andrea Livnat arbeitet seit drei Jahren als Redakteurin bei haGalil onLine. Seit Sommer 2000 lebt sie in Tel Aviv und leitet die Öffentlichkeitsarbeit von haGalil in Israel.

Parker, Klaus,
geb. 1952, hat Pädagogik und Rechtswissenschaft studiert. Er lebt in Berlin und ist tätig für das Zentrum demokratische Kultur sowie für das jüdische Internetmagazin haGalil. Dort betreut er unter anderem das Meldeformular für rechtsextremistische Internetseiten.

Vogel, Hans-Jochen,
geb. 1926, Jurastudium in München und Marburg, Promotion. Regierungsrat im Bayerischen Justizministerium, Amtsgerichtsrat in Traunstein, sodann abgeordnet in die bayerische Staatskanzlei, Rechtsreferent im Münchner Stadtrat. Oberbürgermeister von München, ab 1970 im SPD-Bundesvorstand, ab 1972 Mitglied im Bundestag. Bundesminister für Raumordnung, Städtebau und Bauwesen, 1974 Justizminister. 1981 Regierender Bürgermeister von Berlin (West). Dann Oppositionsführer im Berliner Abgeordnetenhaus. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag bis 1991. 1987 bis 1991 SPD-Parteivorsitzender. Gründungsvorsitzender der Vereinigung "Gegen Vergessen - für Demokratie".

Vogt, Ute,
geb. 1964 in Heidelberg, Rechtsanwältin, MdB, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister des Inneren, Stellvertretende SPD-Parteivorsitzende, Landesvorsitzende der baden-württembergischen SPD, Mitglied im Beirat "Bündnis für Demokratie und Toleranz".

hagalil.com 22-11-2004

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