Entschädigung NS-Opfer:
Skandalöse Pfennigfuchserei auf Kosten von NS-Opfern
Zur Antwort der Bundesregierung auf eine PDS-Anfrage zur
Entschädigung von "Euthanasie"-Geschädigten, Zwangssterilisierten und anderen
"vergessenen" Opfern des NS-Regimes erklärt das PDS-Mitglied im Kuratorium der
Bundesstiftung zur Entschädigung von NS-Zwangsarbeit, Ulla Jelpke:
Nur 151 "Euthanasie"-Geschädigte haben seit 1988 in der
Bundesrepublik eine einmalige Zahlung von von 5.000 DM für ihr schweres Leid
erhalten. Nur für 13.739 Zwangssterilisierte gab es seit 1980 eine entsprechende
Zahlung. Angesichts von 400.000 Opfern von Zwangssterilisierungen während der
NS-Zeit und 200.000 bis 300.000 Todesopfern der verbrecherischen "Euthanasie"
ist das eine erbärmliche Bilanz. Zusätzlich bekommen diese NS-Opfer heute nur
eine monatliche Beihilfe von 61,36 Euro.
Der "Bund der ,Euthanasie'-Geschädigten" fordert demgegenüber
schon länger eine einkommensunabhängige Einmalzahlung von 7.500 DM für die ca.
5.000 noch lebenden Opfer dieser NS-Verbrechen sowie eine Anhebung der
monatlichen Beihilfe auf umge-rechnet 205 Euro.
Dazu ist die Bundesregierung nicht bereit. Noch nicht einmal eine
Änderung der restriktiven Härterichtlinien im "Allgemeinen Kriegsfolgengesetz"
zu Gunsten dieser NS-Opfer will sie in Kraft setzen. Auch der erwiesenermaßen
unfreundliche Umgang des BMF mit dem "Bund der ,Euthanasie'-Geschädigten" wird
von der Bundesregierung in ihrer Antwort schlicht bestritten.
Die Regierung bricht damit ein weiteres Wahlversprechen gegenüber
den NS-Opfern und setzt ihre skandalöse Pfennigfuchserei fort, die sie auch
schon gegenüber berechtigten Forderungen der italienischen Militärinternierten,
griechischer NS-Opfer und der jüdischen Gemeinden in der Slowakei an den Tag
gelegt hat.
hagalil.com
04-06-02
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