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Erfolgreiches Engagement von haGalil:
Methoden zur Rechtsdurchsetzung und Erfahrungen mit der strafrechtlichen Verfolgung antisemitischer / rechtsextremistischer Hetze

Meldeformular hat sich bewährt:
Verhütung und Bekämpfung von Hassdelikten

Kurzfassung eines früheren Beitrags von Rechtsanwalt Dr. Dan Maor
[Get this text in english]

Aus einer Erklärung der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordenten Jelpke ging hervor, dass keine andere Behörde, Organisation oder Gruppierung soviele Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer Propaganda im Internet angestossen hat, wie die mit haGalil onLine zusammenarbeitenden Rechtsanwälte.

Diese Erklärung war nicht überraschend, da die mit haGalil onLine zusammenarbeitenden Rechtsanwälte nach eigenen Unterlagen wöchentlich ca. zwei Strafanzeigen wegen antisemitisch / rechtsextremistischer Hassdelikte erstatten. Diese Anzeigen gehen auf Hinweise über unser Meldeformular, als auch auf eigene anlassunabhängige Recherchen(1) zurück.

Allerdings sind die in der Bundesstatistik verwendeten Erfassungskriterien nicht bekannt. Antisemitische Volksverhetzung dürfte z.B. stets unter die Definition der "rechtsextremistischen Propaganda" fallen. Außerdem werden Verfahren nur selten im Jahr der Anzeige abgeschlossen, z.B. weil in manchen Bundesländern die Auswertung einer Festplatte noch immer 14 Monate (und länger) dauern kann. Im Übrigen sieht die Strafprozessordnung leider nicht vor, dass dem Anzeigeerstatter, wenn er nicht selbst Opfer der Tat ist, der Richterspruch bekannt gegeben wird. Zwar teilen einige Staatsanwälte das Endergebnis des Verfahrens erfreulicher- und zulässigerweise aus eigenem Antrieb mit, die meisten ersparen sich jedoch diese Arbeit. So werden Verurteilungen oft nur aufgrund Mitteilungen in der Presse bzw. durch öffentliche Äußerungen der Täter bekannt.

Nazipropaganda - manchmal auch "gutbürgerlich" verpackt

Die erstatteten Anzeigen betreffen antisemitisch / rechtsextremistische Webseiten, Foren und Forenbeiträge oder andere Dateien volksverhetzenden Inhalts. Das Kaleidoskop der angezeigten Webseiten reicht von durchgehend im NS-Propaganda-Stil gestalteten Auftritten und versuchten Absprachen zur Waffenbeschaffung für rechtsterroristische Zwecke (die Täter wurden ermittelt) bis hin zu privaten Homepages, in denen hinter einer "bürgerlichen Fassade" neben allerlei Harmlosem auch NS-Material angeboten wird. In den zuletzt genannten Fällen verrät die in den Ankündigungen und Links zu diesen Seiten verwendete Semantik dann oft, dass die Urheberin oder der Urheber der Seite solchem Gedankengut durchaus zugetan ist und nicht aus "Naivität" etwas ins Netz gestellt hatte, das für harmlos gehalten wurde. Dies ist auch ein wichtiges Gegenindiz gegen ein bevorzugtes Argument von Strafverteidigern.

Die von den Anzeigen erfassten strafrechtlich relevanten Dateien betrafen unter anderem Spiegelungen des berüchtigten "Nazi-Moorhuhn"-Spieles, in dem die Grafiken der abzuschießenden Moorhühner durch Darstellungen von Figuren mit "jüdischen Attributen" (gemeint sind Schläfenlocken und Kippoth) ersetzt wurden, oder Textarchive, in denen die sogenannten "Protokolle der Weisen von Zion" abrufbar sind, oder auch das unter dem Pseudonym "Jan van Helsing" veröffentlichte Machwerk "Geheimgesellschaften und ihre Macht im 20. Jahrhundert", das längst bundesweit beschlagnahmt ist und in dem antisemitische Verschwörungstheorien in neuer Form wiedergekäut werden.

Auch in Zukunft ist mit etlichen weiteren Verurteilungen(5) aufgrund der Aktivität von haGalil onLine zu rechnen - und zwar auch gegen - der deutschen Strafverfolgung angeblich nicht zugängliche - auf US-Servern gelagerte Seiten.

Ermittlungen und nicht frühzeitige Warnung des Urhebers sind das Ziel

Wir wenden uns nicht an die Provider rechtsextremer Seiten, es sei denn, eine Strafverfolgung erscheint von vornherein aussichtslos(2). Denn der Täter und sein Umfeld würden bei einer plötzlichen Löschung der Inhalte durch den Provider gewarnt, etwa noch vorhandene Beweise könnten oft mit einem Knopfdruck für immer vernichtet werden.

Die Täterermittlung wird von haGalil für wichtiger erachtet als die Gefahr, daß rechtsextreme Webinhalte noch etwas länger im Netz stehen. Denn: Eine Ermittlung des unmittelbaren Urhebers rechtsextremer Seiten - im Gegensatz zur Verwendung von Missbrauchs-Formularen der Provider - hat den Vorteil, dass der Täter bei Polizei und Verfassungsschutzbehörden als rechtsextrem bekannt wird. Der Täter ist abgeschreckt und wird seine Inhalte nicht gleich nach der Zwangslöschung beim nächsten "Free-Provider" oder "Re-Director" anbringen. Und nach einer Verurteilung wird seine Tat im Bundeszentralregister eingetragen. Dies hat z.B. folgende Konsequenzen:

  1. Gewerbebehörden werden etwa beim Antrag auf eine gaststättenrechtliche Erlaubnis genauer nachklopfen,
  2. Die zuständigen Stellen werden waffen-, sprengstoff- oder jagdrechtliche Erlaubnisse nicht erteilen oder widerrufen,
  3. Im Zusammenhang mit der Einstellung/Fortsetzung der Beschäftigung im öffentlichen Dienst liegt ein Anhaltspunkt für die mangelnde Verfassungstreue vor,
  4. Sollte der Täter Mitglied eines Vereins, einer "Kameradschaft", etc., sein, haben die Innenbehörden als Verbotsbehörden Beweismaterial hinsichtlich der Betätigung der Mitglieder an der Hand.

    Selbst wenn es nur bei einem Ermittlungsverfahren bleibt, geschieht in der Regel folgendes:
     
  5. Öffentlich-rechtliche Arbeitgeber oder berufsständische Einrichtungen (etwa Anwalts- oder Ärztekammern) erfahren von dem Verdacht rechtsextremer Betätigung ihres Arbeitnehmers oder Mitgliedes,
  6. Bei Jugendlichen werden die Jugendbehörden kontaktiert, die vielleicht auch einmal einen Blick in's Elternhaus werfen,
  7. Bei Schülern werden die Schulleiter informiert, die dann über die rechtsextremistische Betätigungen ihrer Schüler informiert sind,
  8. Die Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden sowie die Verfassungsschutzbehörden führen auch ein Register mit eingestellten Fällen. Sollte der Täter erneut in Erscheinung treten, ist es unwahrscheinlicher, dass noch einmal "Geringfügigkeit" angenommen wird.

Ermittlungen benötigen Zeit

Geht eine Mitteilung(3) im Meldeformular ein, bedeutet dies also in den allermeisten Fällen nicht, dass die betreffenden Seiten gleich vom Netz verbannt werden. Zunächst werden die mit der Bearbeitung betrauten Rechtsanwälte, die sehr viel Zeit - ehrenamtlich - in die Verfolgung rechtsextremer Internetinhalte investieren, die Anzeige formulieren, was wegen der technischen und rechtlichen Komplexität der Angelegenheit oft sehr aufwendig ist. Nach der üblichen Eingangsprüfung und Erfassung bei der Staatsanwaltschaft sind dann oft weitere, manchmal umfassende Ermittlungen und Beweissicherungen nötig, bevor eine Löschung der Inhalte oder ein "erster Zugriff" beim Verdächtigen erfolgen kann. Schließlich geht das Interesse der Staatsanwaltschaften dahin, Beweise zu erlangen, die auch vor Gericht Bestand haben.

Keine unnötige Belastung der Ermittlungsbehörden

Die über das Meldeformular erstatteten Anzeigen werden nicht, wie bei einigen anderen Meldestellen, ungefiltert einfach an Behörden weitergeleitet, sondern zunächst aufgrund profunder technischer Kenntnisse und langjähriger Erfahrung mit dem Internet hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz und der technischen Möglichkeit einer Täterermittlung geprüft. Sodann werden, soweit dies ohne die besonderen Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden möglich ist, eigene Ermittlungen zur Person des Täters unternommen, wobei ausschließlich allgemein zugängliche Quellen zur Verfügung stehen und ausgewertet werden.

In vielen Fällen wird bereits im Zuge dieser eigenen Ermittlungen ein Verdächtiger namentlich bekannt. Erst wenn die eigenen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, leiten die damit betrauten Rechtsanwälte die Ergebnisse an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter, und zwar zusammen mit detaillierten Ausführungen zur Sach- und Rechtslage, die es auch einem in den technischen Besonderheiten des Internet eher unerfahrenen Staatsanwalt ermöglichen sollten, effektive Strafverfolgung zu betreiben.

Beratung von Ermittlungsbehörden

Die Rechtsanwälte von haGalil teilen auf Anforderung ihre technischen Kenntnisse mit den Verantwortlichen bei den zuständigen Behörden. Auf Anregung von Behörden findet etwa eine - unentgeltliche - allgemeine Beratung statt, bei der von haGalil onLine die gewonnenen Erfahrungen bei der Täterermittlung mit den Behörden geteilt werden können(4).

Den Hund zum Jagen tragen?

Die Kooperation findet aber auch Grenzen. Entsteht der Eindruck, daß Ermittlungsbehörden nicht oder nur schleppend tätig sind, werden die zuständigen Aufsichtsbehörden eingeschaltet, damit diese in die Lage versetzt werden, auf die zügige und effektive Erledigung hinzuwirken.

Schlußgedanke

Man sollte sich stets vor Augen halten, daß es sich bei rechtsextremen Propagandadelikten und Angriffen auf die Menschenwürde, nicht etwa um Lappalien handelt. Mit ihrem Gedankengut, dessen Verbreitung sie suchen, stellen solche Täter eine unmittelbare Gefährdung für die Demokratie und das Miteinander in der Gesellschaft dar, indem sie absichtlich das gesellschaftliche Klima vergiften. Die notwendige soziale Kontrolle ist daher eine Aufgabe nicht nur des Staates, sondern der gesamten Gesellschaft.

  • (1) - Eigene Initiativermittlungen - Sobald die mit haGalil zusammenarbeitenden Rechtsanwälte aufgrund ihrer Ermittlungen Kenntnisse über einschlägige Tätergruppen oder mehrfach im Netz vorhandene Veröffentlichungen gewinnen, nehmen sie auch auf eigene Initiative weitere Ermittlungen vor. Auch die daraus gewonnenen Erkenntnisse, soweit sie verwertbar sind, werden an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
  • (2) - Medienstaatsvertrag - Bei massivem Mißbrauch unter Nutzung bestimmter Internetangebote können gegen betreffende Provider zudem aufsichtsrechtliche Mittel nach dem Medienstaatsvertrag durchgeführt werden, die sich dann gegen den Provider richten.
  • (3) - Schutz der Anzeigenerstatter wird großgeschrieben - Das Meldeformular sieht die Angabe persönlicher Daten des Anzeigenerstatters vor. Der Anzeigenerstatter soll ein "Feedback" erhalten können, damit er sehen kann, daß sein Engagement gegen Rechtsextremismus tatsächlich auch zu Ergebnissen führt. Sobald etwa eine Eingangsbestätigung der zuständigen Staatsanwaltschaft vorliegt, wird ihm auch die Geschäftsnummer des Verfahrens mitgeteilt. Sofern eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens gemacht wird, wird sie ebenfalls an den Anzeigeerstatter weitergegeben. Dennoch besteht für ihn keine Gefahr, unangenehmen "Besuch" zu erhalten: Die Strafanzeigen werden von den Rechtsanwälten stets im eigenen Namen, nicht im Namen des Meldenden, erstattet. Aus der Verfahrensakte ist daher nicht ersichtlich, von wo die Information stammt. Diese Information ist zudem rechtlich privilegiert, die Rechtsanwälte können und werden die Auskunft über ihre Informationsquellen verweigern. Derartige Anfragen sind allerdings noch nie gestellt worden und sind auch nicht zu erwarten.
  • (4) - Informationsmaterial - Ein mit haGalil zusammenarbeitender Rechtsanwalt hat die technischen und rechtlichen Erfahrungen, die durch die bisherige Aktivität gewonnen wurden, auch schriftlich zusammengetragen. Das so entstandene Papier, das nur an Verfassungsschutz- und Strafverfolgungsbehörden weitergegeben wird, stieß bei diesen Stellen auf deutliches Interesse.
  • (5) - Beispiele abgeschlossener Verfahren
     -
    Ein Freiburger Student, der sich ebenfalls in den haGalil-Foren als "Historiker" ausgab und die Schoah leugnete, wurde zu einer Freiheitsstrafe (6 Monate auf Bewährung) verurteilt.
     - Der auch in Verfassungsschutzberichten erwähnte Ex-NPD-Funktionär Axel Möller aus Stralsund erhielt einen Strafbefehl, wonach er wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe zahlen sollte. Er legte gegen diesen Strafbefehl Einspruch ein, allerdings erfolglos, die Anzahl der Tagessätze wurde im Gerichtsurteil erhöht.
     - Bei einem Mann, der unter dem Pseudonym "Fubbes" in den Foren von haGalil sein Unwesen trieb, wurde bei einer Hausdurchsuchung eine über dem PC des Täters hängende Hakenkreuzfahne, die wohl einen inspirierenden Eindruck auf seine Aktivitäten im Internet entfaltete, als auch rechtsextreme Literatur gefunden.
     - Erwähnenswert ist auch ein gut situierter Weinbauer aus dem Burgenland, der sich in den Foren von haGalil unter dem Pseudonym "Werwolf" betätigte. Er wurde vom Landesgericht in Wien wegen eines Verstoßes gegen das österreichische Verbotsgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.
       
       
  • Gleichgültig? Unerfahren? Hilflos?
    Antisemitismus im Internet
    Über antisemitische Hetze in den mittlerweile nicht mehr ganz so "neuen Medien" wurde im Laufe der letzten 10 Jahre viel geschrieben, viel diskutiert, viel lamentiert. Viele Gründe wurden dafür angeführt, weshalb man so wenig gegen diese Flut der Hetze unternehmen könne...
       
  • Gegen Haßseiten im World Wide Web scheint 
    kein technisches Kraut gewachsen

  • Über Hass und Hetze im Internet:
    ... und was dagegen getan werden kann - und getan wird

  • Wie macht man ein Forum kaputt?
    Rechte Strategien für das Internet
  • Hass im WWW - Antisemitismus - Morddrohungen:
    Das Internet als Spiegel der Gesellschaft

  • Es ist zum Schreien!
    Düsseldorf und die Sonntagsredner

  • Hochkarätige Expertenkonferenz demonstriert Hilflosigkeit:
    Konkrete Vorschläge gibt es nicht

  • Verantwortung, Information und Kommunikation:
    Die Jugend ist ihren Lehrern weit voraus
  • Die Zukunft des Internet: 
    Nazis und Kinderschänder?

haGalil onLine 22-03-2003


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