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Rechtsextremismus im Internet

Das Internet als Plattform für Rechtsextremisten

Vorgänger des Internet war das  für den militärischen Bereich in den USA entstandene Arpa-Net, das in den 70er Jahren entwickelt wurde. Um bei Beschädigung von Teilen des Netzes die Funktionen aufrechtzuerhalten, gibt es keine Zentrale.  Ist ein Teil der nutzbaren Knotenrechner ausgefallen, erreichen die Daten dennoch über andere Leitungen, andere Rechner den Adressaten. Diese grundsätzliche Struktur des Netzes macht es für einzelne nationale oder sonstige Organisationen grundsätzlich unbeherrschbar.

Ohne Änderung dieser Struktur wurde das Netz zivilen Institutionen überlassen, von wo es weltweite Verbreitung fand. Diese Entwicklung nahm nach Einführung des auf dem Internetprotokoll fußenden http-Protokolls eine weitere Massenverbreitung. Das http-Protokoll erlaubt eine Darstellung der übermittelten Daten auf einer benutzerfreundlichen Oberfläche, dem Browser. Durch die Verwendung sog. Links können Daten, die sich auf jedem beliebigen Rechner befinden, schnell verknüpft werden. Dieser Bereich des Internets, World Wide Web – WWW – genannt, stellt heute nach der Übermittlung elektronischer Post –  e.-mails – den Großteil der über das Netz ausgetauschten Daten dar. Neben der Übermittlung von Texten können innerhalb einer WWW-Seite auch Grafik– oder Tondateien eingebunden sein. Weiter ist es möglich, durch Zusatzprogramme interaktive Bereiche zu schaffen, in denen der Datenfluss auch vom Nutzer zum Rechner des Anbieters läuft. Dies geschieht in den WWW-basierten Chats und Diskussionsforen.

Rechtsextremisten entdecken das Netz

Das Internet bietet die Möglichkeit, Inhalte gleich welcher Art praktisch zeitgleich weltweit zu verbreiten. Und dies zu konkurrenzlos günstigen Bedingungen. Es wird kein aufwendiges Vertriebsnetz wie bei Printmedien benötigt und jede Aktualisierung oder Änderung der erstellten Inhalte ist verzögerungslos abrufbar. Nationalen Gesetzen kann ein Anbieter zumindest technisch ausweichen. So werden Internetinhalte, die deutschen Gesetzen widersprechen, fast durchweg auf US-Servern für das deutsche Publikum zum Abruf bereitgehalten. Es handelt sich fast ausnahmslos um die „klassischen“ rechtsextremistischen Delikte: die propagandistische Verwendung von Hakenkreuzen, SS-Runen oder von entsprechenden Tondateien wie dem Horst-Wessel-Lied, das Schüren von Hass gegen Teile der Bevölkerung und der Aufruf zu Gewalttaten gegen sie, die Verächtlichmachung und Verhöhnung von Opfern der NS – Diktatur und die Leugnung bzw. Billigung von Völkermordhandlungen Nazideutschlands.

Die Zahl der Homepages mit rechtsextremistischem Inhalt im Internet ist in den letzten Jahren angestiegen. Waren es 1996 noch 32, so beläuft sich die Zahl von Homepages mit Nazi-Propaganda im Jahre 2000 schon auf über 800. Dieses Bild bedarf allerdings einer Korrektur: Die Anzahl aller Homepages steigt überproportional  gegenüber denen mit rechtsextremistischen Inhalten. Allerdings nehmen die bestehenden einschlägigen Seiten an Bedeutung zu. Sie übernehmen die Funktion von Informations– und Schaltstellen für die Neonaziszene in Deutschland. Zur steigenden Attraktivität für Rechtsextremisten  führen u.a. eine durchaus professionelle Gestaltung sowie ein verstärkter Regionalbezug der Inhalte.

Der interaktive Bereich

Für den interaktiven Bereich des Netzes, im Wesentlichen für  die Webforen und Chat-Rooms haben schon früh, d.h. im Jahre 1997 Mitglieder des rechtsextremistischen „Thule-Netzes“ die Strategie der „befreiten Zonen“ umgesetzt  (siehe Artikel „National befreite Zonen und kulturelle Subversion“)

 Also, hinein in die Datennetze, sprecht Euch auf Euren Haeusern ab, erlernt die Rituale und dann forsch drauf los. Entwickelt eine Diskussionsstrategie, die vorerst darauf gerichtet sein muss, bekennende oder bekannte Antifa-Zecken und Schalom-Litaneienschreiber madig zu machen. Wenn diese sich wehren, muessen wir auch schreien oder besser schreiben. Wir werden sie dadurch isolieren. Wir als scheinbar entschiedene Demokraten aus der rechten Mitte verstehen dann ueberhaupt nicht, warum die Antifas gegen uns die Keulen schwingen und zu uns so intolerant sind. Liberale Scheisserchen verteidigen uns, wenn wir nur geschickt genug argumentieren, fuer uns die Freiheit der Netze verteidigen. So ziehen wir sie und die lesende Mehrheit auf unsere Seite. Die Arbeit, die Antifas aus den Netzen zu ekeln, uebernehmen diese Toleranz-Trottel gerne fuer uns.

Eines ist besonders wichtig, bestaetigen wir uns gegenseitig mit kleinen Differenzen, es genuegen fuenf Aktive pro Forum und wir beherrschen inhaltlich Themenstellung und Diskussionsverlauf. Wenn's dann soweit ist, koennen wir die Katze aus dem Sack lassen, ueber Vertreibung, alliierten Bombenterror, Ueberfremdung etc. Diskussionen einleiten(Mailbox „Widerstand“, 1997).

Diese Strategie wirkt bei entsprechendem Einsatz einer oder mehrerer rechtsextremer Aktivisten destruktiv, also aus der Sicht der Täter durchaus erfolgreich.

Eines der ersten Angriffsziele von Rechtsextremisten war das in Deutschland herausgegebene jüdische Internetmagazin haGalil, hebräisch für Galiläa (http://www.hagalil.com). haGalil stellt in der Vorstellungswelt der Rechtsextremisten so etwas wie ein „jüdisches Sprachrohr“ dar. Angriffe auf haGalil sollten und sollen so die Gesamtheit jüdischer Organisationen, jegliches jüdisches Leben treffen. Die Attacken in den – seinerzeit offenen und unmoderierten – Foren erfolgten unter Pseudonymen und überfallartig. Derartige Angriffe wurden und werden unter anderem über das Internetforum eines bekannten norddeutschen Neonazis abgesprochen. Ein inzwischen rechtskräftig verurteilter Neonazi aus dem österreichischen Burgenland rief in einem haGalil – Forum unverhohlen zu Mordtaten auf:

„Läutet dass blutig die Seile sich röten / macht euch bereit Juda zu töten. / Laut hallt der Donner der rettenden Rache / DEUTSCHLAND ERWACHE!“

Neben derartigen Einträgen, die zeitweise im Minutentakt in das Forum gesetzt wurden, erfolgten massenhafte nichtssagende Postings, die die Funktionalität  der Foren massiv beeinträchtigten.

Fast jedes Printmedium unterhält inzwischen ein eigenes Webangebot, in welchem offene Foren das Pendant zu den Leserbriefspalten der Druckversion darstellen sollen. Werden Leserbriefe von Veröffentlichung gegengelesen, so ist dies bei Forenbeiträgen nur bedingt möglich. Auch hier treten Rechtsextremisten massiv auf. Zunächst als bekennende „Wertkonservative“ versuchen sie, Themenbereiche wie Zuwanderung, Zwangsarbeiterentschädigung etc. zu besetzen. Der Auftritt erfolgt regelmäßig unter mehreren Pseudonymen, die „Diskussion“ erfolgt unter den diversen  Codenamen („nicknames“) ein und derselben Person. Man spendet sich gegenseitig Beifall ob der jeweiligen Äußerungen. Innerhalb kürzester Zeit wird die gesamte Palette rechtsextremistischer Propaganda in einem solchen Forum abgeladen. Widerspruch zu den extremistischen Aussagen und Thesen werden regelrecht durch den Scheindiskutanten bzw. dessen diverse „Abspaltungen“ niedergemacht, wobei auch die Behauptung nicht fehlt, der Widersprechende bekäme von „jüdischer Seite“ sein Engagement bezahlt.

Gegenstrategien

Das Internet folgt, wie oben ausgeführt, seinen eigenen technischen Grundlagen. Es besteht keine Zentrale, keine Hierarchie. Das Netz ist weder zentral noch dezentral dem Grunde nach beherrschbar. Jeder dahin gehende Versuch wird zum Scheitern verurteilt sein. Dennoch tauchen von Zeit zu Zeit einige dieser wohlfeilen und untauglichen „Patentrezepte“ in der Diskussion auf:

Vereinheitlichung der Rechtslage:

In den meisten europäischen Staaten sind massive Angriffe auf die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung und entsprechende Gewaltaufrufe unter Strafe gestellt, so auch in Deutschland. Diese Rechtslage hat ihre Ursache und Begründung in den konkreten Erfahrungen der rassistischen Hetze und des Völkermords in der Nazi-Zeit. Solche Bedenken bestehen z.B. in den USA nicht. Dort ist das Recht auf politische Äußerungen, auch das auf zutiefst rassistischeVerleumdungen von Bevölkerungsgruppen, durch das First Amendment zur Verfassung geschützt („Freedom of speech“). Eine grundsätzliche Gefährdung des öffentlichen Friedens durch das Verbreiten von Hass auf bestimmte Menschengruppen wird in den USA nicht gesehen. Es ist demnach eine Illusion, auf eine Vereinheitlichung der jeweils nationalen Bestimmungen zu setzen. Das, was eine Gesellschaft nicht mehr als ertragbar und damit als strafbewehrt definiert, ist unter anderem auch Ausfluss der gemachten geschichtlichen Erfahrungen. Und diese sind sehr unterschiedlich.

Filter Software:

Hierbei soll die weiterzuleitende bzw. anzuzeigende Webseite auf bestimmte, in einer Datenbank gespeicherte Schlüsselbegriffe untersucht werden. Beim Auftauchen einer oder mehrerer dieser Begriffe setzt eine Sperrung ein. Eine Filterung des gesamten Textes nach „Reizbegriffen“ würde zwangsläufig auch Seiten indizieren, die sich im Sinne der staatsbürgerlichen Aufklärung mit Rechtsextremismus und Neonazismus beschäftigen und  die Zugangsmöglichkeit zu ihnen ausschließen. Wahrscheinlich wäre die Internetseite des Bundesamtes für Verfassungsschutz –http://www.verfassungsschutz.de– eine der ersten ausgefilterten Internetseiten, weil dort Namen und Begriffe aus der rechten Szene auftauchen.

Sperrung rechtsextremistischer Seiten durch Zugangs–Anbieter

Nach dem nunmehr seit einigen Jahren in Deutschland bestehenden Mediendienste – Staatsvertrag besteht eine Verantwortlichkeit des Zugangsanbieters, zum Beispiel T.-Online, für die Seiten, die er lediglich „durchleitet“, nicht. Daher können diese Anbieter nicht in die Pflicht genommen werden, die Weiterleitung von Seiten mit strafbarem, insbesondere rechtsextremistischem Inhalt zu unterbinden. Dies wäre auch aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen, da eine Einschränkung der Informationsbeschaffungsfreiheit ein wesentlich stärkerer Eingriff in die Grundrechte darstellt, als das Verbot, strafbare Inhalte zu verbreiten.

Die hier dargestellten untauglichen Ansätze gleichen dem Versuch, den steigenden Unfallzahlen auf Autobahnen mit einer Verteuerung des Hafers beizukommen.

Was machbar ist und was gemacht wird:

Das wichtigste Mittel gegen der Verbreitung von Hetze und Hass im Internet heißt Internet. Information gegen Desinformation. Aufklärung gegen Verdummung.

haGalil onLine wirkt schon seit Jahren wie ein Block, an dem antisemitische Seiten auf ihrem Weg zum Leser immer schwerer vorbeikommen. Noch vor 3 Jahren wurde jeder, der im deutschsprachigen Internet Informationen zu Begriffen wie "Judentum", "koscher", "Schabath" suchte, durch die Suchmaschinen auf antisemitische Seiten verwiesen, unvoreingenommene Leser gelangten auf Seiten, die unter Titeln wie "Das Judentum besser verstehen" rechtsextremistische Gedanken verbreiten. Durch die Fülle der bei haGalil angebotenen Informationen gelang es inzwischen, die NS-Seiten auf abgeschlagene Positionen zu verdrängen.

 Aufklärung vor Ort

Das Internet transportiert lediglich Inhalte. Ob man dieses Medium zur Kommunikation, zur Wissens– und Informationsbeschaffung oder aber zum Konsum von desinformierenden, verdummenden – insbesondere rechtsextremistischen Inhalten – nutzt, ist Entscheidung des Nutzers. Aufklärung tut not, nach welchen alogischen Argumentationsmustern rechtsextremistische Propaganda gestrickt ist. Dies zu durchschauen, das simplifizierte und verzerrte Weltbild des Neonazismus als das zu sehen was es tatsächlich ist, bedeutet gleichzeitig die Fähigkeit, das Medium zum eigenen Vorteil sinnvoll zu nutzen. Diese Fähigkeit zu vermitteln ist Aufgabe unter anderem der Schule. Der Autor hält seit nunmehr 2 Jahren derartige „Surfkurse“ an Schulen im Raum Berlin – Brandenburg ab, in denen durchaus von den Schülern rechtsextremistische Internetseiten angesteuert und erörtert werden sollen. Die vielfach von den Schulen geäußerte Befürchtung, dies könne zu einer Propagierung derartiger Inhalte führen, hat sich als unbegründet erwiesen.

Der rechtliche Ansatz

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Mögen auch die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Strafbarkeit volksverhetzende Medieninhalte international unterschiedlich sein, nach dem sogenannten Tatortprinzip gilt das deutsche Strafrecht auch dann, wenn derartige Hetze ausschließlich vom Ausland her ins Netz gestellt und kein inländischer Tatbeitrag – z.B. das Hochladen der Inhalte von einem Internetzugang in Deutschland – vorliegt. Voraussetzung ist lediglich, daß diese Seiten die inländische Bevölkerung  als „Zielpublikum“ haben und insoweit geeignet sind, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören. Diese Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof im Dezember 2000 getroffen.

Betreibt und wartet der Täter hingegen seine auf z.B. US-Servern gelegenen Seiten durch Internetverbindung von Deutschland her, so galt und gilt das deutsche Strafrecht.

haGalil bietet seit langem auf seinen Seiten ein Meldeformular für rechtsextremistische und neonazistische Internetseiten an. Diese werden durch Juristen ausgewertet und, wenn strafbare Inhalte vorhanden sind sowie eine Täterermittlung möglich ist, zur Anzeige gebracht. Durch die noch geringe Kapazität – und auch leider der geringen Fachkompetenz der Strafverfolgungsbehörden im Bereich Online – Kriminalität -  stellt sich die gegenwärtige Situation in weiten Bereichen so dar, dass Täter einem eher geringen flächendeckenden Verfolgungsdruck ausgesetzt sind.  Hier ist das Täterrisiko der Entdeckung und Verurteilung massiv zu erhöhen, um die strafrechtliche Präventivwirkung zu erhöhen.

Die Bundesregierung erklärte auf eine kleine parlamentarische Anfrage, dass im Jahr 2000 298 polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer Propaganda im Internet aufgenommen worden seien. Die im Jahr 2000 erstatteten Anzeigen betrafen rechtsextremistische Webseiten, Foren und Forenbeiträge oder andere Dateien volksverhetzenden Inhalts. Das Kaleidoskop der angezeigten Webseiten reicht von durchgehend im NS-Propaganda-Stil gestalteten Auftritten und versuchten Absprachen zur Waffenbeschaffung für rechtsterroristische Zwecke (die Täter wurden ermittelt) bis hin zu privaten Homepages, in denen hinter einer "bürgerlichen Fassade" neben allerlei Harmlosem auch NS-Material angeboten wird. In den zuletzt genannten Fällen verrät die in den Ankündigungen und Links zu diesen Seiten verwendete Semantik dann oft, daß die Urheberin oder der Urheber der Seite solchem Gedankengut durchaus zugetan ist und nicht aus "Naivität" etwas ins Netz gestellt hatte, das für harmlos gehalten wurde Mit ihrem Gedankengut, dessen Verbreitung sie suchen, vergiften solche Täter absichtlich das gesellschaftliche Klima. Die notwendige soziale Kontrolle ist daher eine Aufgabe nicht nur des Staates, sondern in Form von Sensibilisierung und entsprechende Anzeigen der gesamten Gesellschaft (Dr. Dan Maor, haGalil onLine, 2001).

Urheber- und Markenrechtsverletzungen

Neben den strafrechtlichen Aspekten rechtsextremistischer Hasspropaganda sind seit geraumer Zeit massive Urheber– und Markenrechtsverletzungen durch einschlägige Täter zu verzeichnen. Im Jahre 2000 hatte der berüchtigte Neonazi Garry Lauck auf seinen US-Seiten ein Plagiat des eher harmlosen PC-Ballerspiels „Moorhuhnjagd“ zum Herunterladen bereitgestellt. In diesem Plagiat ging es darum, eindeutig mit jüdischen Attributen wie Schläfenlocken und Kippoth versehene „Moorhühner“, abzuschießen. Das Ambiente der Szene war versehen mit Symbolik der NS–Diktatur sowie Wegweisern nach Dachau und nach Auschwitz. Die Inhaberin des Urheberrechtes des Original-Moorhuhnspiels, eine deutsche Softwarefirma, erwirkte durch Anwälte in den USA innerhalb kürzester Zeit einen Gerichtsbeschluss gegen Lauck, der unter einer erheblichen Kostenlast gezwungen wurde, das Plagiat vom Netz zu nehmen.

Es existieren eine Reihe von rechtsextremistischen Seiten auf ausländischen Servern in deutscher Sprache, die regelmäßig in propagandistischer Absicht verstümmelte und entstellte Artikel deutscher Printmedien unter Verwendung des entsprechenden Zeitungslogos ins Netz stellen und entsprechend kommentieren. Hier sind die betroffenen Verlage aufgefordert, derartige ihnen bekannte oder bekannt gemachte Rechtsverletzungen zu ihrem Nachteil konsequent zu unterbinden.

Klaus Parker
© 2001. Alle Rechte vorbehalten

Literatur:

- Dr. Jur. Dan Maor, haGalil onLine, 22. März 2001
Engagement gegen NS-Propaganda im Internet:
Meldeformular hat sich bewährt

- Mailbox "Widerstand", Erlangen, Ende 1997

hagalil.com 09-05-02


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